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<body>
    <p class="c2">
        <b>ADOBE</b></p>
    <br>
    <p class="c2">
        <b>Software-Lizenzvertrag</b></p>
    <br>
    <p class="c3">
        BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE DIESE SOFTWARE IN TEILEN
        ODER VOLLSTÄNDIG KOPIEREN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, AKZEPTIEREN SIE (IN DER
        FOLGE ALS „KUNDE“ BEZEICHNET) ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS EINSCHLIESSLICH,
        ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH LIZENZBESCHRÄNKUNGEN GEMÄSS
        ZIFFER 4, BESCHRÄNKTER GEWÄHRLEISTUNG GEMÄSS ZIFFER 6 UND 7 UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
        GEMÄSS ZIFFER 8 SOWIE DIE SONDERBESTIMMUNGEN UND AUSNAHMEN GEMÄSS ZIFFER 16. DER
        KUNDE BESTÄTIGT, DASS DIESER VERTRAG DIESELBE GÜLTIGKEIT BESITZT WIE EINE SCHRIFTLICHE,
        AUSGEHANDELTE UND VOM KUNDEN UNTERZEICHNETE VEREINBARUNG. DIESER VERTRAG KANN GEGENÜBER
        DEM KUNDEN GELTEND GEMACHT WERDEN. WENN DER KUNDE DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS
        NICHT ZUSTIMMT, DARF ER DIE SOFTWARE NICHT VERWENDEN.</p>
    <br>
    <p class="c3">
        Möglicherweise besteht zwischen dem Kunden und Adobe direkt ein weiterer schriftlicher
        Vertrag (z. B. ein Volumenlizenzvertrag), der diesen Vertrag ganz oder teilweise
        ergänzt oder ersetzt. Die Software wird ausschließlich zu den Bedingungen dieses
        Vertrags LIZENZIERT und NICHT VERKAUFT. Die Verwendung von Materialien und Dienstleistungen
        von Adobe und anderen Anbietern, die in der Software enthalten sind oder auf die
        über die Software zugegriffen wird, kann zusätzlichen Bestimmungen unterliegen.
        Hinweise zu Materialen anderer Anbieter finden Sie unter <a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/thirdparty_de">
            http://www.adobe.com/go/thirdparty_de</a>.
    </p>
    <br>
    <p class="c3">
        Die Software kann den Computer des Kunden dazu veranlassen, AUTOMATISCH EINE VERBINDUNG
        ZUM INTERNET HERZUSTELLEN. Die Software muss unter Umständen auch aktiviert oder
        registriert werden. Zusätzliche Informationen über Aktivierung, Internetzugang und
        Datenschutz finden Sie in Ziffer 14 und 16.</p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>1. Definitionen.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        1.1 „Adobe“ steht für Adobe Systems Incorporated, eine nach dem Recht des US-Bundesstaats
        Delaware gegründete Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in 345 Park Avenue, San Jose,
        California 95110, USA, wenn dieser Vertrag vom Kunden in den Vereinigten Staaten,
        Kanada oder Mexiko abgeschlossen wird. In anderen Fällen steht „Adobe“ für Adobe
        Systems Software Ireland Limited, 4-6 Riverwalk, Citywest Business Campus, Dublin
        24, Irland.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        1.2 „Adobe Runtime(s)“ bedeutet Adobe AIR, Adobe Flash Player, Shockwave Player
        oder Authorware Player.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        1.3 „Kompatibler Computer“ bezeichnet einen Computer mit der in der Dokumentation
        empfohlenen Betriebssystem- und Hardwarekonfiguration.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        1.4 „Computer“ bezeichnet einen virtuellen oder physischen elektronischen Arbeitsplatzrechner,
        der Informationen in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles
        Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann, einschließlich, aber nicht
        beschränkt auf Tischcomputer, tragbare Rechner, Tablet-Computer, Mobilgeräte, Telekommunikationsgeräte,
        mit dem Internet verbundenen Geräte und Hardwareprodukte zum Betrieb verschiedenster
        Produktivitäts-, Unterhaltungs- und sonstiger Softwareanwendungen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        1.5 „Kunde“ bezeichnet Sie und jede juristische Person, die die Software erhalten
        hat und für die sie verwendet wird, wie beispielsweise Ihren Arbeitgeber.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        1.6 „Internes Netzwerk“ bezeichnet eine private, geschützte Netzwerkquelle, die
        nur Arbeitnehmern und einzelnen Vertragspartnern (das heißt zeitweilig beschäftigten
        Arbeitnehmern) einer genau bezeichneten Gesellschaft oder einer anderen Geschäftseinheit
        zugänglich ist. Internes Netzwerk umfasst nicht das Internet oder etwaige andere
        gemeinschaftliche Netzwerke, die öffentlich zugänglich sind, wie z. B. Mitgliedschaften
        oder auf Abonnement beruhende Gruppen, Vereinigungen oder ähnliche Organisationen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        1.7 „Ausgabedatei“ bezeichnet eine vom Kunden mit der Software erstellte Ausgabedatei.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        1.8 „Zulässige Anzahl“ bedeutet eins (1), sofern in einer gültigen von Adobe gewährten
        Lizenz (z. B. Volumenlizenz) nichts Anderweitiges festgelegt ist.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        1.9 „Software“ umfasst (a) sämtliche Informationen, mit denen dieser Vertrag geliefert
        wird, wie u. a. (i) alle Softwaredateien und sonstigen Computerinformationen, (ii)
        eigentumsrechtlich geschützte Skriptlogik, die in exportierten Dateiformaten eingebettet
        ist oder im Rahmen eines Online-Diensts von Adobe verwendet wird, (iii) Muster und
        Bestandsfotos, Bilder, Audio, Grafiken und andere künstlerische Werke, die mit der
        Adobe-Software gebündelt sind oder von Adobe auf der Website von Adobe zur Verwendung
        mit der Software von Adobe bereitgestellt werden und nicht von Adobe oder Dritten
        durch separate Dienstleistungen (sofern im entsprechenden Dienst nichts anderes
        angegeben ist) erhalten werden („Inhaltsdateien“), (iv) dazugehöriges schriftliches
        Erläuterungsmaterial und entsprechende Dateien („Dokumentation“) und (v) Schrifttypen
        und (b) alle veränderten Versionen und Kopien von sowie alle Updates, Upgrades und
        Ergänzungen zu solchen Informationen, die dem Kunden von Adobe gleich zu welchem
        Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden, soweit dies nicht unter separaten Bestimmungen
        geschieht (zusammenfassend „Updates“).</p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>2. Softwarelizenz; Mitgliedschaft.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.1 Softwarelizenz. Ziffer 2.1 gilt für Kunden, die eine Softwarelizenz, aber keine
        auf Mitgliedschaft beruhende Lizenz oder Dienstleistung wie z. B. eine Creative
        Cloud-Mitgliedschaft (siehe Ziffer 2.2) erworben haben.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.1.1 Lizenzerteilung. Vorbehaltlich der ständigen Einhaltung dieses Vertrags und
        der Bezahlung der entsprechenden Lizenzgebühren durch den Kunden gewährt Adobe dem
        Kunden eine nicht ausschließliche und eingeschränkte Lizenz zur Installation und
        Verwendung der Software (a) im Vertragsgebiet oder in der Region, in dem bzw. der
        der Kunde die Software von Adobe oder einem autorisierten Fachhändler von Adobe
        oder wie anderweitig in der Dokumentation festgelegt erwirbt („Vertragsgebiet“),
        (b) während der Laufzeit einer derartigen Lizenz („Lizenzlaufzeit“), (c) im Umfang
        des Lizenztyps und auf der zulässigen Anzahl von kompatiblen Computern des Kunden
        gemäß der Dokumentation und (d) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags
        und der entsprechenden Dokumentation. Sofern in diesem Vertrag, in der entsprechenden
        Dokumentation oder zum Zeitpunkt des Kaufs nicht anderweitig definiert, hat die
        Lizenz eine unbefristete Laufzeit. Bei Ablauf oder Kündigung der Lizenzlaufzeit
        kann die Software ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise nicht mehr funktionsfähig
        sein. Bei Ablauf oder Kündigung der Lizenzlaufzeit darf der Kunde die Software nicht
        mehr verwenden, es sei denn, der Kunde hat die Lizenz verlängert. Die hierin erteilte
        Lizenz wird bezüglich der Verwendung bestimmter Produkte und Komponenten, die in
        der Software enthalten sein können, wie beispielsweise Schrifttypensoftware, Acrobat,
        After Effects, Adobe Presenter, Contribute, Flash Player, Flash Builder, Digital
        Publishing Suite und Adobe Runtimes durch spezielle Bestimmungen in Ziffer 16 ergänzt.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.1.2 Lizenztypen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.1.2.1 Software ohne Seriennummer. Die Software oder Teile der Software, die während
        der Lizenzlaufzeit ohne Seriennummer geliefert werden, dürfen nur zu Demonstrations-,
        Evaluierungs- und Schulungszwecken im Rahmen eines Einsatzplans auf beliebig vielen
        kompatiblen Computern installiert werden, und zwar nur dann, wenn Ausgabedateien
        bzw. andere durch eine derartige Verwendung erstellte Materialien nur zu internen,
        nicht gewerblichen und nicht produktiven Zwecken genutzt werden. DIE SOFTWARE OHNE
        SERIENNUMMER WIRD „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ BEREITGESTELLT. DER ZUGRIFF AUF AUSGABEDATEIEN,
        DIE DURCH DERARTIGE SOFTWARE OHNE SERIENNUMMER ERSTELLT WERDEN, UND DEREN VERWENDUNG
        ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH AUF EIGENES RISIKO DES KUNDEN.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.1.2.2 Evaluierungssoftware. Die Software oder Teile der Software, die mit einer
        Seriennummer mit der Bezeichnung „für Bewertungszwecke“ oder einer anderen ähnlichen
        Bezeichnung (wie z. B. unter einem separaten Vertrag als „EVAL“ gelieferte Software
        oder Seriennummern) geliefert werden („Evaluierungssoftware“), dürfen nur zu Demonstrations-,
        Evaluierungs- und Schulungszwecken während der Lizenzlaufzeit auf der zulässigen
        Anzahl kompatibler Computer installiert und verwendet werden, und zwar nur dann,
        wenn Ausgabedateien bzw. andere durch eine derartige Verwendung erstellte Materialien
        nur zu internen, nicht gewerblichen und nicht produktiven Zwecken genutzt werden.
        DIE EVALUIERUNGSSOFTWARE WIRD „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ BEREITGESTELLT. DER ZUGRIFF AUF
        AUSGABEDATEIEN, DIE DURCH DERARTIGE EVALUIERUNGSSOFTWARE ERSTELLT WERDEN, UND DEREN
        VERWENDUNG ERFOLGEN AUSSCHLIESSLICH AUF EIGENES RISIKO DES KUNDEN.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.1.2.3 Abonnementversion. Im Falle von Software, die auf Abonnementbasis erhältlich
        ist, („Abonnementversion“) kann der Kunde die Abonnementversion nur auf der zulässigen
        Anzahl kompatibler Computer während der Lizenzlaufzeit installieren und verwenden.
        Vorbehaltlich der zulässigen Anzahl von Computern für die Abonnementversion kann
        Adobe dem Kunden gestatten, die letzte vorherige Abonnementversion und die aktuelle
        Abonnementversion während der Laufzeit auf demselben Computer zu installieren und
        zu verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Adobe den Softwaretyp
        (wie spezielle Komponenten, Versionen, Plattformen, Sprachen usw.), der in der Abonnementversion
        enthalten ist, jederzeit ändern kann und dem Kunden gegenüber für eine derartige
        Änderung keinerlei Haftung übernimmt. Für den laufenden Zugriff auf eine Abonnementversion
        ist Folgendes erforderlich: (a) eine wiederkehrende Internetverbindung zur Aktivierung,
        Erneuerung und Validierung der Lizenz, (b) wiederkehrende Bezahlung der Abonnementgebühren
        an Adobe oder ihre autorisierten Fachhändler und (c) Annahme der Abonnementbedingungen
        und Zusatzbestimmungen, die unter <a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/paymentterms_de">
            http://www.adobe.com/go/paymentterms_de</a> oder zum Zeitpunkt des Kaufs verfügbar
        sind, durch den Kunden. Wenn Adobe die wiederkehrende Bezahlung der Abonnementgebühren
        nicht erhält oder die Lizenz nicht von Zeit zu Zeit überprüfen kann, kann die Software
        ohne zusätzliche Benachrichtigung deaktiviert werden, bis Adobe die Zahlung erhält
        oder die Lizenz überprüft.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.1.3 <b>Verwendung auf tragbaren oder Heimcomputern. Vorbehaltlich der Beschränkungen
            in Ziffer 2.1.4 darf der Hauptbenutzer eines Computers, auf dem die Software gemäß
            Ziffer 2.1 installiert ist, („Hauptbenutzer“) eine zweite Kopie der Software zur
            ausschließlichen Verwendung auf einem tragbaren oder Heimcomputer installieren,
            vorausgesetzt, dass die Software auf dem tragbaren Computer oder Heimcomputer nicht
            zur selben Zeit verwendet wird wie die Software auf dem Hauptcomputer. </b>
    </p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.1.4 Beschränkungen der Zweitnutzung durch Volumenlizenznehmer. Wurde die Software
        im Rahmen eines Adobe Volumenlizenzprogramms oder -vertrags (z. B. Adobe Volumenlizenzierung)
        von einem anderen Lizenznehmer als einem Volumenlizenznehmer in einer Bildungseinrichtung
        bezogen, darf die gemäß Ziffer 2.1.3 erstellte Zweitkopie der Software nur zum Vorteil
        und für die Geschäftszwecke des entsprechenden Volumenlizenznehmers genutzt werden.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.1.5 Dualboot-Plattform. Die Software ist zur Verwendung auf einer bestimmten Betriebssystemplattform
        lizenziert. Der Kunde muss für die Verwendung der Software auf jeder einzelnen Betriebssystemplattform
        eine eigene Lizenz erwerben. Wenn der Kunde die Software beispielsweise auf der
        Mac OS- und Windows-Betriebssystemplattform auf einem Gerät installieren möchte,
        auf dem diese beiden Plattformen ausgeführt werden (d. h. auf einem Dualboot-Rechner),
        muss er zwei Lizenzen für die Software erwerben. Dies ist auch dann der Fall, wenn
        zwei Versionen der Software für jeweils eine andere Betriebssystemplattform auf
        demselben Datenträger geliefert werden.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.1.6 Verbreitung von einem Server. Der Kunde darf, wie laut Dokumentation gestattet,
        ein Abbild der Software auf einen Dateiserver innerhalb des internen Netzwerks des
        Kunden kopieren („Server“), um die Software auf Computer innerhalb des gleichen
        internen Netzwerks zur Verwendung gemäß Ziffer 2 herunterzuladen und auf diesen
        zu installieren.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.1.7 Serververwendung.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.1.7.1 Wie laut separatem Bestelldokument oder Dokumentation gestattet und vorbehaltlich
        der Lizenzbeschränkungen gemäß diesem Vertrag kann der Kunde die Software auf einem
        Server ausschließlich zu dem Zweck installieren, um einer Einzelperson von einem
        Computer in demselben internen Netzwerk („Netzwerkbenutzer“) den Zugriff auf die
        Software und deren Verwendung zu ermöglichen. Der Netzwerkbenutzer, der auf dem
        Server Zugang zu derartiger Software hat, wird als „Serversoftwarebenutzer“ bezeichnet.
        Die gesamte Anzahl der Serversoftwarebenutzer (nicht die Anzahl der gleichzeitigen
        Benutzer) darf die zulässige Anzahl nicht übersteigen. Wenn der Kunde beispielsweise
        10 Softwarelizenzen erworben hat (die zulässige Anzahl ist 10) und die Software
        auf einem Server installiert, darf der Kunde nur bis zu 10 Serversoftwarebenutzern
        den Zugang zur Software gestatten (auch wenn der Kunde mehr als 10 Netzwerkbenutzer
        oder weniger als 10 gleichzeitige Benutzer der Software hat).</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.1.7.2 Zur Klarstellung wird ohne Einschränkung darauf hingewiesen, dass die vorstehenden
        Bestimmungen es dem Kunden nicht gestatten, die Software wie folgt zu installieren
        oder auf die Software (direkt oder über Befehle, Daten oder Anweisungen) zuzugreifen:
        (a) von oder an einem anderen Computer, der nicht Teil des internen Netzwerks des
        Kunden ist, (b) zur Ermöglichung von Web-Hosted-Dienstleistungen oder öffentlich
        zugänglichen Web-Hosted-Dienstleistungen, (c) durch eine natürliche oder juristische
        Person, die zur Verwendung, zum Herunterladen, zur Vervielfältigung oder zur anderweitigen
        Nutzung der Funktionen der Software nicht durch eine gültige Lizenz von Adobe berechtigt
        ist, (d) als Komponente von Systemen, Ablaufplänen oder Diensten, die mehr als der
        zulässigen Anzahl von Benutzern zugänglich ist, oder (e) für Tätigkeiten, die nicht
        durch einen Einzelbenutzer initiiert werden (z. B. automatische Serververarbeitung).</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.2 Mitgliedschaft. Diese Ziffer 2.2 gilt für Kunden, die eine auf Mitgliedschaft
        beruhende Lizenz oder Dienstleistung wie z. B. eine Creative Cloud-Mitgliedschaft
        erworben haben (gemeinsam als „Mitgliedschaft“ bezeichnet).</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.2.1 Online-Dienste von Adobe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft. Vorbehaltlich
        der ständigen Einhaltung dieses Vertrags und gegebenenfalls der Bezahlung der entsprechenden
        Mitgliedschaftsgebühren durch den Kunden gewährt Adobe dem Kunden das nicht ausschließliche
        und beschränkte Recht, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags und der zusätzlichen
        Nutzungsbedingungen (siehe Definition in Ziffer 14.1.3 weiter unten) auf die Software
        und den zugehörigen Online-Dienst von Adobe (siehe Beschreibung in Ziffer 16.4.1)
        im Zuge der Mitgliedschaft im Vertragsgebiet zuzugreifen und diese zu nutzen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.2.2 Softwarelizenz im Zusammenhang mit Mitgliedschaft. Vorbehaltlich der ständigen
        Einhaltung dieses Vertrags und gegebenenfalls der Bezahlung der entsprechenden Mitgliedschaftsgebühren
        durch den Kunden gewährt Adobe dem Kunden das nicht ausschließliche und beschränkte
        Recht, die Software (a) im Vertragsgebiet, (b) während des Zeitraums, in dem die
        Mitgliedschaft aktuell und aktiv ist („Laufzeit der Mitgliedschaft“), und (c) gemäß
        den Bestimmungen dieses Vertrags und der zugehörigen Dokumentation zu installieren
        und zu verwenden. Bei Ablauf oder Kündigung der Mitgliedschaft (x) kann die Software
        ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise nicht mehr funktionsfähig sein und
        (y) darf der Kunde die Software nicht mehr verwenden, es sei denn, er hat die Mitgliedschaft
        verlängert. Alle Bestimmungen, die wie in diesem Vertrag festgelegt für die jeweilige
        Software gelten, bleiben auch weiterhin für den Kunden und die Verwendung derartiger
        Software durch den Kunden in Kraft.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.2.3 Beschränkungen. Der Kunde erklärt sich mit den folgenden zusätzlichen Bedingungen
        und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft einverstanden: (a) Adobe
        kann den Softwaretyp (wie spezielle Produkte, Komponenten, Versionen, Plattformen,
        Sprachen usw.), den die Mitgliedschaft umfasst, jederzeit ändern und übernimmt dem
        Kunden gegenüber für eine derartige Änderung keinerlei Haftung, (b) es kann während
        der Laufzeit der Mitgliedschaft jederzeit erforderlich sein, dass der Kunde eine
        Verbindung zum Internet herstellen und sich anmelden muss, (c) die Software kann
        jederzeit ohne Benachrichtigung automatisch eine Verbindung zum Internet herstellen,
        um die Mitgliedschaft des Kunden zu überprüfen, und (d) der Kunde darf anderen nicht
        ermöglichen oder erlauben, die Software als Kunde zu verwenden.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.3 Inhaltsdateien. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in den „Read me“-Dateien,
        der Dokumentation oder anderen Lizenzen im Zusammenhang mit den Inhaltsdateien darf
        der Kunde alle Inhaltsdateien verwenden, anzeigen, ändern, vervielfältigen und verteilen.
        Der Kunde darf die Inhaltsdateien allerdings nicht einzeln vertreiben (d. h. in
        Fällen, in denen diese den eigentlichen Wert des vertriebenen Produkts ausmachen),
        und der Kunde hat keinen Anspruch auf Markenrechte hinsichtlich Inhaltsdateien oder
        Ableitungen davon. Keine hierin enthaltene Bestimmung hat Auswirkungen auf die Eigentumsrechte
        an der Software laut Ziffer 3.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.4 Beispiel-Anwendungscode. Der Kunde darf den Quellcode jener Teile des Softwareprogramms,
        die in der Begleitdokumentation ausdrücklich als Beispielcode, Beispiel-Anwendungscode,
        Codeausschnitte, ActionScript-Klassendateien oder Musterkomponenten (einzeln jeweils
        „Beispiel-Anwendungscode“) ausgewiesen sind, ausschließlich zwecks Entwurf, Entwicklung
        und Erprobung von mit Hilfe von Adobe-Softwareprogrammen entwickelten Websites und
        Anwendungen ändern. Der Beispiel-Anwendungscode (gleich ob verändert oder nicht)
        darf jedoch nur kopiert und vertrieben werden, wenn alle nachstehend genannten Bedingungen
        erfüllt sind: (a) Der Kunde vertreibt nur den kompilierten Beispiel-Anwendungscode
        in Objektcode-Form zusammen mit seiner Anwendung, (b) der Kunde integriert den Musteranwendungscode
        nicht in für die Entwicklung von Websites bestimmte Produkte oder Anwendungen und
        (c) der Kunde verwendet zur Vermarktung seiner Anwendung keine Namen, Logos, Symbole
        oder anderen Marken von Adobe. Der Kunde verpflichtet sich, Adobe von allen Verlusten,
        Schäden und Ansprüchen einschließlich Anwaltskosten freizustellen bzw. Adobe gegen
        mögliche Klagen zu verteidigen, die sich aus der Nutzung oder dem Vertrieb seiner
        Anwendung ergeben.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.5 Programmiersprachen. Die Software kann Teile des ExtendScript SDK und Pixel
        Bender SDK umfassen. Gemäß den Einschränkungen laut Ziffer 2 gewährt Adobe dem Kunden
        eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und kostenlose Lizenz zur Verwendung
        der Komponenten des ExtendScript SDK und Pixel Bender SDK ausschließlich zur internen
        Entwicklung von Anwendungsprogrammen, die zur Nutzung mit Produkten von Adobe konzipiert
        sind. Außer wie in Ziffer 2.5 ausdrücklich festgelegt, dürfen keine Teile des ExtendScript
        SDK oder Pixel Bender SDK geändert oder vertrieben werden. Der Kunde verpflichtet
        sich, Adobe von allen Verlusten, Schäden und Ansprüchen einschließlich Anwaltskosten
        freizustellen bzw. Adobe gegen mögliche Klagen zu verteidigen, die sich aus einem
        derartigen Vertrieb ergeben.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        2.6 Kopien der Dokumentation. Der Kunde ist berechtigt, eine angemessene Anzahl
        von Kopien der Dokumentation zur internen Verwendung im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen
        Nutzung der Software anzufertigen.</p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>3. Rechte an geistigem Eigentum.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        Die Software und alle autorisierten Kopien, die der Kunde hiervon macht, sind geistiges
        Eigentum von Adobe Systems Incorporated und ihren Lieferanten. Struktur, Organisation
        und Quellcode der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche
        Informationen von Adobe Systems Incorporated und ihren Lieferanten dar. Die Software
        ist rechtlich geschützt, insbesondere durch das Urheberrecht der Vereinigten Staaten
        und anderer Staaten sowie durch internationale Verträge. Außer wie hierin ausdrücklich
        festgelegt werden dem Kunden gemäß diesem Vertrag keine Rechte am geistigen Eigentum
        an der Software erteilt. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Adobe und
        ihren Lieferanten vorbehalten.</p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>4. Einschränkungen und Bedingungen.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        4.1 Schutzrechtliche Vermerke. Jede zulässige Kopie der Software (einschließlich,
        aber nicht beschränkt auf Dokumentation), die der Kunde anfertigt, muss dieselben
        Urheberrechts- und Schutzrechtsvermerke tragen, die auch auf oder in der Software
        selbst enthalten sind.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        4.2 Verwendungsbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur auf die
        gemäß diesem Vertrag zulässige Art und nicht auf eine Weise zu verwenden, die nicht
        der Konzeption oder Dokumentation entspricht.
    </p>
    <br>
    <p class="c5">
        4.3 Keine Änderungen. Sofern nicht gemäß Ziffer 2 oder 16 ausdrücklich gestattet,
        ist dem Kunden das Ändern, Portieren, Anpassen oder Übersetzen der Software nicht
        gestattet.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        4.4 Keine Rückentwicklung. Sofern gemäß Ziffer 16.1 nicht ausdrücklich gestattet,
        ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren
        bzw. zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software
        zu ermitteln.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        4.5 Keine Entbündelung. Die Software kann verschiedene Anwendungen und Komponenten
        enthalten, den Zugriff auf verschiedene Online-Dienste von Adobe ermöglichen, verschiedene
        Plattformen und Sprachen unterstützen und dem Kunden auf verschiedenen Trägern und
        in mehreren Kopien zur Verfügung gestellt werden. Ungeachtet dessen wurde die Software
        als einzelnes Produkt entwickelt und dem Kunden so überlassen. Sie darf nur als
        einzelnes Produkt auf Computern, wie hierin gestattet, verwendet werden. Vorbehaltlich
        anderslautender Bestimmungen in der Dokumentation ist der Kunde nicht verpflichtet,
        sämtliche Teile der Software zu installieren. Der Kunde darf jedoch nicht einzelne
        Komponenten der Software von den übrigen Teilen der Software zur Nutzung auf verschiedenen
        Computern trennen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        4.6 Keine Übertragung.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        4.6.1 DER KUNDE DARF SEINE RECHTE AN DER SOFTWARE (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT
        AUF SOFTWARE, DIE AUS DEM INTERNET HERUNTERGELADEN WURDE) NICHT VERMIETEN, VERLEIHEN,
        VERKAUFEN, UNTERLIZENZIEREN, ABTRETEN ODER ÜBERTRAGEN, ODER DAS KOPIEREN DER SOFTWARE
        WEDER IN TEILEN NOCH ALS GANZES AUF DEN COMPUTER EINES ANDEREN BENUTZERS ODER EINER
        ANDEREN JURISTISCHEN PERSON GENEHMIGEN, AUSGENOMMEN IN DEN HIER AUSDRÜCKLICH ERLAUBTEN
        FÄLLEN.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        4.6.2 Außer im Zusammenhang mit Softwareprodukten für Bildungseinrichtungen (wie
        in Ziffer 16.3 definiert), Vorabversionssoftware (wie in Ziffer 16.2 definiert),
        Evaluierungssoftware, nicht für den Wiederverkauf vorgesehene Softwarekopien (wie
        in Ziffer 16.2 definiert) oder Software, die im Rahmen eines Volumenlizenzierungsprogramms
        von Adobe bezogen wurde, und vorbehaltlich Ziffer 4.6.3 ist der Kunde berechtigt,
        seine Rechte zur Verwendung der Software auf eine andere natürliche oder juristische
        Person dauerhaft zu übertragen, sofern: (a) der Kunde (i) diesen Vertrag und (ii)
        die Seriennummer(n), die auf von Adobe oder ihrem autorisierten Vertriebshändler
        zur Verfügung gestellten Medien enthaltene Software und jede sonstige Software oder
        Hardware, die mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert
        ist, einschließlich aller Kopien, Updates und früheren Versionen (wie in Ziffer
        5 weiter unten definiert) und (iii) alle Kopien der Schrifttypensoftware ebenfalls
        an diese natürliche oder juristische Person überträgt, (b) der Kunde keine Updates,
        früheren Versionen und Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstiger Kopien,
        die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehält und (c) der Empfänger die
        Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen
        der Kunde eine wirksame Softwarelizenz erworben hat. Weitere Informationen zur Übertragung
        von im Rahmen eines Volumenlizenzierungsprogramms erworbener Software finden Sie
        unter <a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/volumepolicies_de">
            http://www.adobe.com/go/volumepolicies_de</a>.
    </p>
    <br>
    <p class="c5">
        4.6.3 Wenn die Software eine wiederkehrende Aktivierung oder Registrierung erfordert
        und Adobe dem Antrag des Kunden auf Befreiung von der Anforderung einer derartigen
        wiederkehrenden Aktivierung oder Registrierung stattgibt, endet zusätzlich zu den
        in den Aktivierungsbedingungen (wie in Abschnitt 14.3 definiert) festgelegten Beschränkungen
        das Recht auf dauerhafte Übertragung gemäß Ziffer 4.6.2 mit sofortiger Wirkung,
        sobald einem derartigen Antrag stattgegeben wird.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        4.7 Kein Servicebüro. Der Kunde darf die Software nicht auf Servicebürobasis verwenden
        oder anbieten. Ziffer 16.6.3 enthält eine beschränkte Ausnahme nur für Schrifttypensoftware.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        4.8 Nutzungsbeschränkungen für Adobe Runtime. Der Kunde darf Adobe Runtime nicht
        auf Geräten verwenden, die keine PCs sind, oder mit einer integrierten oder einer
        Geräteversion eines Betriebssystems nutzen. Der Kunde darf Adobe Runtime beispielsweise
        u. a. nicht auf (a) mobilen Geräten, Digitalempfängern, tragbaren Geräten, Telefonen,
        Spielkonsolen, Fernsehgeräten, DVD-Spielern, Mediencentern (ausgenommen Windows
        XP Media Center Edition und ihre Folgeversionen), digitalen Werbetafeln oder anderen
        digitalen Schildern, Internetanwendungen oder anderen mit dem Internet verbundenen
        Geräten, PDAs, medizinischen Geräten, Geldautomaten, telematischen Geräten, Spielautomaten,
        Haustechnik-Systemen, Kiosken, fernbedienten Geräten oder anderen elektronischen
        Verbrauchergeräten, (b) betreiberbasierten mobilen, Kabel-, Satelliten- oder Fernsehsystemen
        oder (c) anderen Geräten mit einem geschlossenen System verwenden. Weitere Informationen
        zur Lizenzierung von Adobe Runtimes finden Sie unter <a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/licensing_de">
            http://www.adobe.com/go/licensing_de</a>.
    </p>
    <br>
    <p class="c5">
        4.9 Vertragsgebiet. Die Verwendung der Software und der Zugriff auf die Online-Dienste
        von Adobe sind dem Kunden nur im Vertragsgebiet und unter Einhaltung der unter <a
            target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/activation_de">http://www.adobe.com/go/activation_de</a>
        festgelegten Aktivierungsbedingungen gestattet. Adobe kann die hierin erteilte Lizenz
        kündigen oder die Mitgliedschaft bzw. den Zugriff auf die Online-Dienste von Adobe
        aussetzen, wenn Adobe zum Schluss kommt, dass der Kunde die Software oder Online-Dienste
        von Adobe außerhalb des Vertragsgebiets verwendet.
    </p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>5. Updates.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        Wenn die Software ein Update einer früheren Version der Software von Adobe ist („frühere
        Version“), setzt die Verwendung dieses Updates durch den Kunden voraus, dass er
        die frühere Version behält. Wenn der Kunde dieses Update also gemäß Ziffer 4.6 gültig
        überträgt, muss der Kunde auch die frühere Version übertragen. Eine Verwendung dieses
        Updates zusätzlich zur früheren Version ist nur auf demselben Computer gestattet,
        auf dem die frühere Version installiert ist und verwendet wird. Etwaige Verpflichtungen
        von Adobe zur Unterstützung früherer Versionen während der Lizenzlaufzeit können
        mit der Verfügbarkeit dieses Updates enden. Eine anderweitige Verwendung des Updates
        ist nicht gestattet. Für zusätzliche Updates kann dem Kunden durch Adobe eine Lizenz
        mit zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen erteilt werden.</p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>6. Beschränkte Gewährleistung.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        Sofern in einem separaten Vertrag zwischen Adobe und einem Softwarelizenznehmer
        nicht anderweitig festgelegt, gewährleistet Adobe der natürlichen oder juristischen
        Person, die erstmals eine Lizenz für die Verwendung der Software gemäß den Bedingungen
        dieses Vertrags erwirbt, dass die Software (a) für einen Zeitraum von neunzig (90)
        Tagen oder (b) während der Lizenzlaufzeit ab Erhalt der Software („Gewährleistungsfrist“),
        je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, bei Verwendung auf einem kompatiblen Computer
        im Wesentlichen in der Lage ist, die im Benutzerhandbuch beschriebenen Funktionen
        auszuführen. Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen im Benutzerhandbuch
        begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Diese beschränkte Gewährleistung gilt
        jedoch nicht für folgende Komponenten, die OHNE MÄNGELGEWÄHR und ohne Gewährleistung
        bereitgestellt werden: (i) Korrektursoftware, (ii) Schrifttypensoftware, (iii) Vorabversionssoftware,
        Testsoftware Startsoftware, Bewertungen, Produktmuster, Evaluierungssoftware und
        unverkäufliche Musterkopien der Software, (iv) Websites, Online-Dienste von Adobe,
        Online-Dienste von Drittanbietern, (v) Zertifizierungsdienste (siehe Ziffer 16)
        sowie (vi) von Adobe kostenlos durch Herunterladen von einer Adobe-Website zur Verfügung
        gestellte Software. Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb dieser Gewährleistungsfrist
        unter Vorlage des Kaufbelegs bei der Kundendienstabteilung von Adobe geltend gemacht
        werden. Weitere Informationen zu Gewährleistungsansprüchen finden Sie unter <a target="ADB-ESG"
            href="http://www.adobe.com/go/support_de">http://www.adobe.com/go/support_de</a>.
        Die Gesamthaftung von Adobe und ihren Tochter- und Schwesterorganisationen im Zusammenhang
        mit einem derartigen Gewährleistungsanspruch und die ausschließlichen Ansprüche
        des Kunden im Rahmen einer Gewährleistung beschränken sich nach Wahl von Adobe auf
        Unterstützung der Software auf der Grundlage des Gewährleistungsanspruchs, Ersatz
        der Software oder, wenn eine Unterstützung oder ein Ersatz nach Ermessen von Adobe
        nicht durchführbar sind, die Erstattung der vom Kunden gegebenenfalls an Adobe für
        die Software gezahlten Lizenzgebühr. DIE IN DIESER ZIFFER BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE
        GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT DEM KUNDEN SPEZIELLE RECHTE. DEM KUNDEN STEHEN MÖGLICHERWEISE
        WEITERE RECHTE ZU, DIE JE NACH RECHTSORDNUNG VARIIEREN KÖNNEN. ADOBE VERSUCHT NICHT,
        DIE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE DES KUNDEN IN EINEM GESETZLICH NICHT ZULÄSSIGEN MASS
        EINZUSCHRÄNKEN. In Ziffer 16 finden Sie länderspezifische Bestimmungen, oder setzen
        Sie sich mit dem Kundendienst von Adobe in Verbindung.</p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>7. Haftungsausschluss.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        DIE GEWÄHRLEISTUNG GEMÄSS ZIFFER 6 UND ETWAIGE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN UND
        RECHTSMITTEL, DIE VON RECHTS WEGEN NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN
        KÖNNEN, SIND DIE EINZIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL, DIE
        FÜR DIESE SOFTWARE GELTEN. ABGESEHEN VON DIESEN ERTEILTEN UND GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN
        UND RECHTSMITTELN SCHLIESSEN ADOBE, IHRE TOCHTER- UND SCHWESTERORGANISATIONEN, LIEFERANTEN
        UND ZERTIFIZIERUNGSDIENSTANBIETER (SIEHE UNTENSTEHENDE DEFINITION) ALLE GARANTIEN,
        BESTIMMUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND BEDINGUNGEN AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER
        NATUR AUS, DIE ENTWEDER AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER EINEM HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN,
        ODER AUS GESETZLICHEN, GEWOHNHEITSRECHTLICHEN ODER ANDEREN VORSCHRIFTEN ABGELEITET
        WERDEN, INSBESONDERE HINSICHTLICH LEISTUNG, SICHERHEIT, RECHTSMÄNGELFREIHEIT, INTEGRIERUNG,
        MARKTGÄNGIGKEIT, UNGESTÖRTEN BESITZES, ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT UND BRAUCHBARKEIT
        FÜR BESTIMMTE ZWECKE. ABGESEHEN VON DIESEN ERTEILTEN UND GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN
        UND RECHTSMITTELN WERDEN DIE SOFTWARE SOWIE DER ZUGANG ZU WEBSITES SOWIE ONLINE-DIENSTEN
        UND ZERTIFIZIERUNGSDIENSTEN VON ADOBE ODER ANDEREN ANBIETERN OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT.
        DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS IST IN BESTIMMTEN RECHTSORDNUNGEN MÖGLICHERWEISE
        UNWIRKSAM. DEM KUNDEN STEHEN MÖGLICHERWEISE WEITERE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE ZU,
        DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN. ADOBE VERSUCHT NICHT, DIE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE
        DES KUNDEN IN EINEM GESETZLICH NICHT ZULÄSSIGEN MASS EINZUSCHRÄNKEN. Die Bedingungen
        gemäß Ziffer 7 und 8 gelten auch nach Ablauf dieses Vertrags, ungeachtet, aus welchem
        Grund der Vertrag abläuft. Dies bedeutet aber nicht, dass die Software nach Ablauf
        dieses Vertrags noch weiterverwendet werden darf bzw. dass die Nutzungsrechte nach
        Ablauf des Vertrags verlängert werden.
    </p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>8. Haftungsbeschränkung.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        MIT AUSNAHME DER VON ADOBE OBEN AUSDRÜCKLICH GEWÄHRTEN RECHTSBEHELFE UND ETWAIGER
        RECHTSBEHELFE, DIE VON RECHTS WEGEN NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN
        KÖNNEN, ÜBERNEHMEN ADOBE SOWIE IHRE TOCHTER- UND SCHWESTERORGANISATIONEN, LIEFERANTEN
        UND ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE DEM KUNDEN GEGENÜBER KEINE HAFTUNG FÜR VERLUSTE, SCHÄDEN,
        ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE ODER
        ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER ENTGANGENE ERSPARNISSE, BETRIEBSUNTERBRECHUNGSSCHÄDEN,
        PERSONENSCHÄDEN ODER MANGELNDE SORGFALT ODER ANSPRÜCHE DRITTER, AUCH WENN EIN VERTRETER
        VON ADOBE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN
        UNTERRICHTET WAR. DIE GESAMTE HAFTUNG VON ADOBE UND IHREN TOCHTER- UND SCHWESTERORGANISATIONEN,
        LIEFERANTEN UND ZERTIFIZIERUNGSDIENSTEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGES IST IN JEDEM
        FALL AUF DEN BETRAG BEGRENZT, DER GEGEBENENFALLS FÜR DIE SOFTWARE ENTRICHTET WURDE.
        DIESE EINSCHRÄNKUNG GILT SELBST FÜR DEN FALL EINER GRUNDLEGENDEN ODER WESENTLICHEN
        VERTRAGSVERLETZUNG ODER EINER VERLETZUNG GRUNDLEGENDER ODER WESENTLICHER BESTIMMUNGEN
        DIESES VERTRAGES. Nicht beschränkt wird im Rahmen dieses Vertrags die Haftung von
        Adobe im Falle von Tod oder Verletzung von Personen, wenn dies auf Fahrlässigkeit
        oder arglistige Täuschung seitens Adobe zurückzuführen ist. Adobe handelt im Namen
        ihrer Tochter- und Schwesterorganisationen, Lieferanten und Zertifizierungsdienste
        zu dem Zweck, Verpflichtungen, Garantien und Haftungsansprüche abzuwehren, auszuschließen
        und einzuschränken, jedoch nicht in anderer Hinsicht und für andere Zwecke.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN SOWEIT NACH ANWENDBAREM
        RECHT IN DER RECHTSORDNUNG DES KUNDEN ZULÄSSIG. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IST IN
        BESTIMMTEN RECHTSORDNUNGEN UNTER UMSTÄNDEN UNGÜLTIG. DER KUNDE HAT UNTER UMSTÄNDEN
        RECHTE, DIE GEMÄSS VERBRAUCHERSCHUTZ- UND ANDEREN GESETZEN NICHT AUSGESCHLOSSEN
        WERDEN KÖNNEN. ADOBE VERSUCHT NICHT, GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE ODER RECHTSBEHELFE
        DES KUNDEN IN EINEM GESETZLICH NICHT ZULÄSSIGEN MASS EINZUSCHRÄNKEN. LÄNDERSPEZIFISCHE
        INFORMATIONEN FINDEN SIE IN ZIFFER 16.</p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>9. Exportbestimmungen.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        Der Kunde bestätigt, dass die Software den Ausfuhrbestimmungen der USA unterliegt
        und der Kunde die Ausfuhrbestimmungen einhält. Die direkte oder indirekte Ausfuhr
        oder Wiederausfuhr ist dem Kunden in den folgenden Fällen untersagt: (a) in ein
        Land, das Ausfuhrbeschränkungen der USA unterliegt (u. a. Kuba, Iran, Nordkorea,
        Sudan und Syrien), (b) an einen Endbenutzer, von dem der Kunde weiß oder begründeterweise
        annimmt, dass er diese zur Planung, Entwicklung oder Herstellung von Kern-, chemischen
        oder biologischen Waffen oder Raketensystemen, Trägerraketensystemen und Raketensonden
        oder unbemannten Luftfahrzeugsystemen verwenden wird, oder (c) an einen Endbenutzer,
        dem von einer Bundesbehörde der USA die Teilnahme an US-Exportgeschäften untersagt
        wurde. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, in seiner Rechtsordnung geltende Gesetze
        zu befolgen, die sich auf sein Recht zur Einfuhr, Ausfuhr oder Verwendung der Software
        auswirken können. Wenn Adobe von einem Verstoß Kenntnis hat, darf Adobe unter Umständen
        keine Wartungs- und Unterstützungsdienste für die Software erbringen.</p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>10. Geltendes Recht.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        Wenn der Kunde ein Konsument sind, der die Software nur für persönliche nicht geschäftliche
        Zwecke verwendet, unterliegt dieser Vertrag dem geltenden Recht des Landes, in dem
        der Kunde die Lizenz zur Verwendung der Software erworben haben. Wenn der Kunde
        kein derartiger Konsument ist, unterliegt dieser Vertrag dem geltenden materiellen
        Recht (a) des US-Bundesstaats Kalifornien, wenn der Kunde eine Softwarelizenz in
        den Vereinigten Staaten, Kanada oder Mexiko erwirbt; (b) Japans, wenn der Kunde
        eine Softwarelizenz in Japan erwirbt; oder (c) Singapurs, wenn der Kunde eine Softwarelizenz
        erwirbt und sich in einem Mitgliedsland der Vereinigung südostasiatischer Staaten,
        in Festlandchina, in der Sonderverwaltungszone Hongkong, in der Sonderverwaltungszone
        Macao, in Taiwan oder in der Republik Korea befindet; oder (d) von England und Wales,
        wenn der Kunde eine Softwarelizenz in einem Land außerhalb der oben genannten Länder
        erwirbt. Nicht ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die
        sich aus diesem Vertrag ergeben, sind die jeweils zuständigen Gerichte im Bezirk
        Santa Clara, Kalifornien (bei Anwendbarkeit kalifornischen Rechts); das Bezirksgericht
        Tokio, Japan (bei Anwendbarkeit japanischen Rechts); und die zuständigen Gerichte
        in London, England (bei Anwendbarkeit englischen oder walisischen Rechts). Falls
        das Recht Singapurs gilt, werden alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung, einschließlich
        aller Fragen bezüglich ihrer Existenz, Gültigkeit oder Kündigung, gemäß der jeweils
        geltenden Schiedsgerichtsordnung des internationalen Schiedsgerichts in Singapur
        (diese Schiedsgerichtsordnung gilt als durch Bezugnahme in diesen Paragraphen aufgenommen)
        durch ein Schiedsverfahren in Singapur endgültig beigelegt. Es wird ein von beiden
        Parteien gemeinsam gewählter Schiedsrichter eingesetzt. Wird der Schiedsrichter
        nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab der schriftlichen Anfrage durch eine Vertragspartei
        zur Einleitung eines Schiedsverfahrens ausgewählt, ist die Auswahl des Schiedsrichters
        vom Vorsitzenden des internationalen Schiedsgerichts in Singapur zu treffen. Die
        Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Unbeschadet etwaiger Bestimmungen dieses
        Vertrags können Adobe oder der Kunde einen beliebigen anderen Richter, Verwaltungsbeamten
        oder eine andere Behörde mit jeglichen anderen Maßnahmen betrauen, einschließlich
        einstweiliger Verfügungen, effektiver Vertragserfüllung oder anderer billigkeitsrechtlicher
        Ansprüche, bevor rechtliche bzw. Schiedsverfahren eingeleitet werden oder während
        diese stattfinden, um die Rechte und Interessen der jeweiligen Partei zu schützen
        oder bestimmte Bedingungen durchzusetzen, die für vorläufige Rechtsbehelfe in Frage
        kommen. Dieser Vertrag unterliegt weder (x) den Kollisionsnormen jedweder Rechtsordnung
        noch (y) dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
        Warenkauf oder dem (z) US-amerikanischen Software-Lizenzgesetz UCIT, deren Anwendung
        hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird.</p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>11. Allgemeine Bestimmungen.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        Sollte sich herausstellen, dass ein Teil des vorliegenden Vertrags ungültig oder
        nicht durchsetzbar ist, wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags
        davon nicht berührt. Eine Änderung des vorliegenden Vertrags ist nur in schriftlicher
        Form zulässig, die von einem bevollmächtigten Vertreter von Adobe unterzeichnet
        werden muss. In Bezug auf die Interpretation und Auslegung dieses Vertrages ist
        nur die englische Version dieses Vertrages gültig. Dies ist der vollständige Vertrag
        zwischen Adobe und dem Kunden bezüglich der Software. Er ersetzt alle bisherigen
        Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Mitteilungen oder Vorankündigungen hinsichtlich
        der Software.</p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>12. Hinweis für US-Regierungsbehörden als Endbenutzer.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        12.1 Lizenzierung von Adobe-Technologie an US-Regierungsbehörden. Der Kunde erklärt,
        dass die Lizenz für die Adobe-Software, soweit diese zum Erwerb durch eine US-Behörde
        oder in deren Auftrag vergeben wird, gemäß den Bestimmungen von 48 C.F.R. Abschnitt
        12.212 (für zivile Behörden) und 48 C.F.R. Abschnitt 227.7202-1 und 227.7202-4 (für
        das Verteidigungsministerium) erteilt wird. Ist der Endbenutzer eine US-Regierungsbehörde,
        so verpflichtet sich Adobe, alle anwendbaren Gesetze zur Chancengleichheit anzuwenden,
        einschließlich der Bestimmungen von Rechtsverordnung (Executive Order) 11246, einschließlich
        Ergänzungen, Abschnitt 402 des Gesetzes zur Wiedereingliederungshilfe für Vietnam-Veteranen
        (Vietnam Era Veterans Readjustment Assistance Act) von 1974 (38 USC 4212), und Abschnitt
        503 des Rehabilitationsgesetzes (Rehabilitation Act) von 1973, einschließlich Ergänzungen,
        sowie der Vorschriften in 41 CFR, 60-1 bis 60-60, 60-250 und 60-741. Die Gesetze
        und Vorschriften über aktive Förderungsmaßnahmen zugunsten von Minderheiten im vorgenannten
        Satz sind als Bezug in diesen Vertrag aufzunehmen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        12.2 Handelswaren. Für US-Regierungsbehörden als Endbenutzer ist die Software eine
        Handelsware im Sinne von 48 C.F.R. Abschnitt 2.101, bestehend aus „kommerzieller
        Computersoftware“ und „Dokumentation für kommerzielle Computersoftware“ im Sinne
        von 48 C.F.R. Abschnitt 12.212 bzw. 48 C.F.R. Abschnitt 227.7202. Gemäß 48 C.F.R.
        Abschnitt 12.212 bzw. 48 C.F.R. Abschnitt 227.7202-1 bis 227.7202-4 wird die Lizenz
        für die kommerzielle Computersoftware und die Dokumentation für kommerzielle Computersoftware
        US-Behörden als Endbenutzer (a) nur als Handelsware und (b) nur mit denjenigen Rechten
        gewährt, die auch für alle anderen Endbenutzer gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags
        gelten. Unveröffentlichte Rechte nach den Urheberrechtsgesetzen der Vereinigten
        Staaten bleiben vorbehalten.</p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>13. Einhaltung von Lizenzen.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        Wenn es sich beim Kunden um ein Unternehmen, eine Gesellschaft oder eine Organisationen
        handelt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass neben der von der Software
        durchgeführten Überprüfung der Lizenzeinhaltung Adobe oder ihr bevollmächtigter
        Vertreter nach einer entsprechenden Benachrichtigung sieben (7) Geschäftstage im
        Voraus berechtigt ist, die Aufzeichnungen, Systeme und Einrichtungen des Kunden
        höchstens einmal alle zwölf (12) Monate zu überprüfen, um zu bestätigen, dass die
        Verwendung jedweder Software oder Dienste von Adobe gemäß den Bestimmungen gültiger
        Adobe-Lizenzen erfolgt. So ist Adobe beispielsweise berechtigt, jene Aufzeichnungen
        des Kunden zu überprüfen, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, ob Installationen
        der Software serienmäßig vorgenommen wurden, und der Kunde ist verpflichtet, Adobe
        derartige Aufzeichnungen nach einer entsprechenden Aufforderung durch Adobe unverzüglich
        zu übermitteln. Darüber hinaus muss der Kunde Adobe innerhalb von dreißig (30) Tagen
        nach Anforderung durch Adobe alle Unterlagen und Informationen bereitstellen, die
        von Adobe angefordert werden, um zu gewährleisten, dass seine Nutzung jeglicher
        Adobe-Software mit seinen gültigen Lizenzen von Adobe konform ist. Weitere Informationen
        zur Serialisierung finden Sie unter <a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/elicensing_de">
            http://www.adobe.com/go/elicensing_de</a>.
    </p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>14. Internetzugang und Datenschutz.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        14.1 Automatische Internetverbindung. Die Software kann den Computer des Kunden
        ohne Benachrichtigung veranlassen, automatisch eine Verbindung zum Internet herzustellen
        und mit einer Website oder Domäne von Adobe zu kommunizieren, um u. a. die Lizenz
        zu überprüfen und dem Kunden zusätzliche Informationen, Leistungsmerkmale und Funktionen
        zur Verfügung stellen kann. Sofern in Ziffer 14.2 bis 14.7 nichts anderes festgelegt
        ist, gelten die folgenden Bestimmungen für jede Verbindung, die die Software automatisch
        zum Internet herstellt:</p>
    <br>
    <p class="c5">
        14.1.1 Wenn die Software eine Verbindung zum Internet herstellt und mit einer Website
        von Adobe kommuniziert, gelten die Datenschutzrichtlinien von Adobe, wobei unerheblich
        ist, ob die Verbindung automatisch oder auf ausdrücklichen Wunsch des Benutzers
        hergestellt wird. Laut Datenschutzrichtlinien von Adobe ist eine Verfolgung von
        Website-Besuchen erlaubt. In den Richtlinien wird eingehend auf eine derartige Verfolgung
        sowie die Verwendung von Cookies, Zählpixeln und ähnlichen Einrichtungen eingegangen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        14.1.2 Wenn die Software über das Internet eine Verbindung zu Adobe herstellt, werden
        von der Software gemäß der Online-Datenschutzrichtlinie von Adobe, die unter <a target="ADB-ESG"
            href="http://www.adobe.com/go/privacy_de">http://www.adobe.com/go/privacy_de</a>
        eingesehen werden kann, („Datenschutzrichtlinie“) bestimmte Kundendaten erfasst
        und an Adobe weitergeleitet.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        14.1.3 Wenn der Kunde auf einen Online-Dienst von Adobe (wie in Ziffer 16.4 weiter
        unten definiert) zugreift oder die Software aktiviert oder registriert, können zusätzliche
        Daten wie die Adobe-ID, der Benutzername und das Kennwort des Kunden gemäß der Datenschutzrichtlinie
        und den zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die für den entsprechenden Online-Dienst
        von Adobe gelten, (gemeinsam mit den Adobe.com-Nutzungsbedingungen und sonstigen
        anwendbaren Bedingungen als „zusätzliche Nutzungsbedingungen“ bezeichnet) an Adobe
        übermittelt und von Adobe gespeichert werden.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        14.1.4 Soweit gesetzlich zulässig oder wenn der Kunde seine Zustimmung erteilt,
        kann Adobe (a) dem Kunden Nachrichten über Transaktionen senden, um den Online-Dienst
        von Adobe oder die Aktivierung oder Registrierung der Software oder des Online-Diensts
        von Adobe zu erleichtern, oder (b) unter Verwendung von Informationen wie beispielsweise
        Plattformversion, Softwareversion, Lizenzstatus und Sprache produktinternes Werbematerial
        übermitteln, um Informationen über die Software und andere Produkte und Dienste
        von Adobe bereitzustellen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        14.2 Aktualisierungen. Die Software kann den Computer des Kunden ohne zusätzliche
        Benachrichtigung dazu veranlassen, (von Zeit zu Zeit oder in regelmäßigen Abständen)
        automatisch eine Verbindung zum Internet herzustellen, (a) um zu überprüfen, ob
        Updates zum automatischen Herunterladen auf seinen Computer und zur Installation
        verfügbar sind, und (b) um Adobe zu melden, ob die Software erfolgreich installiert
        wurde.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        14.3 Aktivierung. Zur Verwendung der Software muss der Kunde unter Umständen (a)
        eine Adobe-ID erlangen, (b) die Software aktivieren oder erneut aktivieren, (c)
        die Software registrieren oder (d) die Mitgliedschaft bestätigen. In diesem Zusammenhang
        kann der Computer des Kunden dazu veranlasst werden, bei der Installation, beim
        Start oder danach regelmäßig ohne Benachrichtigung eine Verbindung zum Internet
        herzustellen. Nach Herstellung der Verbindung erfasst die Software Daten und übermittelt
        diese an Adobe, wie unter <a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/activation_de">
            http://www.adobe.com/go/activation_de</a> („Aktivierungsbedingungen“) beschrieben.
        Die Software oder der Kunde kann auch von Adobe Informationen zur Lizenz, zum Abonnement
        oder zur Mitgliedschaft des Kunden erhalten. Adobe kann derartige Informationen
        verwenden, um eine betrügerische oder unbefugte Verwendung, die nicht in Übereinstimmung
        mit einer gültigen Lizenz, einem Abonnement oder einer Mitgliedschaft erfolgt, festzustellen
        oder zu verhindern. Wenn die Software nicht aktiviert oder registriert oder das
        Abonnement oder die Mitgliedschaft nicht bestätigt wird oder Adobe eine betrügerische
        oder unbefugte Verwendung der Software feststellt, kann dies zur Folge haben, dass
        die Funktionalität der Software eingeschränkt wird oder die Software nicht mehr
        funktionsfähig ist oder das Abonnement oder die Mitgliedschaft gekündigt oder ausgesetzt
        wird.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        14.4 Deaktivierung. Der Kunde kann die Software auf seinem Computer deaktivieren
        und deinstallieren, um die Software auf einem anderen Computer gemäß diesem Vertrag
        zu installieren und aktivieren („Deaktivierung“), wie unter <a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/activation_de">
            http://www.adobe.com/go/activation_de</a> genauer beschrieben. Zur Deaktivierung
        ist eine Internetverbindung erforderlich.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        14.5 Inanspruchnahme von Online-Diensten. Die Software kann den Computer des Kunden
        ohne zusätzliche Benachrichtigung dazu veranlassen, von Zeit zu Zeit oder in regelmäßigen
        Abständen automatisch eine Verbindung zum Internet herzustellen, um auf Inhalte
        und Dienste zuzugreifen, die Adobe oder ein Dritter wie in Ziffer 16.4 beschrieben
        zur Verfügung stellt (Online-Dienste). Die Software kann ohne zusätzliche Benachrichtigung
        auch herunterladbare Materialien von diesen Online-Diensten automatisch aktualisieren,
        damit diese Dienste auch im Offline-Betrieb umgehend zur Verfügung stehen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        14.6 Digitale Zertifikate. Die Software verwendet digitale Zertifikate (wie in Ziffer
        16.5 beschrieben) zur Identifizierung herunterladbarer Dateien (z. B. Anwendungen
        und Inhalte) und der Herausgeber dieser Dateien. Adobe AIR verwendet z. B. digitale
        Zertifikate zur Identifizierung des Herausgebers von Adobe AIR-Anwendungen. Die
        Adobe Acrobat-Produktfamilie verwendet digitale Zertifikate auch zur Ausstellung
        und Validierung von Signaturen in PDF-Dokumenten und zur Validierung zertifizierter
        PDF-Dokumente. Bei der Validierung eines digitalen Zertifikats kann der Computer
        des Kunden eine Verbindung zum Internet herstellen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        14.7 Einstellungsmanager. Die Software kann Flash Player umfassen. Bei Verwendung
        von Flash Player können bestimmte Benutzereinstellungen als LSO (Local Shared Object/gemeinsam
        genutztes lokales Objekt) auf dem Computer des Kunden gespeichert werden. Sie stehen
        mit der Flash Player Instanz auf dem Computer in Zusammenhang und ermöglichen dem
        Kunden die Anpassung von Laufzeitfunktionen. Der Einstellungsmanager für Flash Player
        ermöglicht die Änderung derartiger Einstellungen. So kann der Kunde die Speicherung
        gemeinsam genutzter lokaler Objekte durch Dritte beschränken oder zulassen, dass
        Inhalte von Dritten auf das Mikrofon und die Kamera seines Computers zugreifen.
        Weitere Informationen zur Konfiguration der Einstellungen der Flash Player Version
        des Kunden einschließlich Informationen zur Deaktivierung gemeinsam genutzter lokaler
        Objekte im Einstellungsmanager für Flash Player finden Sie unter <a target="ADB-ESG"
            href="http://www.adobe.com/go/settingsmanager_de">http://www.adobe.com/go/settingsmanager_de</a>.
        Weitere Informationen zu gemeinsam genutzten lokalen Objekten finden Sie unter <a
            target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/flashplayer_security_de">http://www.adobe.com/go/flashplayer_security_de</a>.
    </p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>15. Rechner-Rechner-Verbindung.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        Die Software kann ohne zusätzliche Benachrichtigung über die Verbindung des Kunden
        zu einem lokalen Netz automatisch eine Verbindung zu anderer Software von Adobe
        herstellen. Dabei kann die Software im lokalen Netz bekanntgeben, dass sie zur Kommunikation
        mit anderer Software von Adobe verfügbar ist. Bei einer derartigen Verbindung kann
        die IP-Adresse der Verbindung des Kunden an das lokale Netz übertragen werden.</p>
    <br>
    <p class="c4">
        <b>16. Sonderbestimmungen und Ausnahmen.</b></p>
    <br>
    <p class="c5">
        Diese Ziffer enthält Sonderbestimmungen in Bezug auf bestimmte Produkte und Komponenten
        der Software sowie beschränkte Ausnahmen zu den obigen Vertragsbedingungen. Soweit
        Regelungen in dieser Ziffer in Widerspruch mit anderen Bedingungen dieses Vertrages
        stehen, haben die Regelungen dieser Ziffer Vorrang.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.1 Keine Beeinträchtigung, Bestimmungen des Europäischen Wirtschaftsraum, vorgeschriebener
        Hinweis für Australien.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.1.1 Dieser Vertrag darf die gesetzlichen Rechte einer Partei nicht beeinträchtigen,
        einschließlich Parteien, die als Verbraucher handeln. Für Verbraucher in Neuseeland,
        die die Software für persönliche Zwecke (nicht für geschäftliche Zwecke) erhalten,
        unterliegt dieser Vertrag beispielsweise den Bestimmungen des „Consumer Guarantees
        Act“ (Verbraucherschutzgesetz).</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.1.2 Wenn der Kunde die Software im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erworben
        hat, seinen gewöhnlichen Aufenthalt im EWR hat und ein Konsument ist (d. h. wenn
        die Software zu persönlichen, nicht geschäftlichen Zwecken verwendet wird), gilt
        Ziffer 6 (Beschränkte Gewährleistung) bezüglich des Erwerbs und der Verwendung der
        Software durch den Kunden nicht. Stattdessen gewährleistet Adobe für einen Zeitraum
        von 2 Jahren ab dem Erwerb, dass die Software die im jeweiligen Benutzerhandbuch
        beschriebenen Funktionalitäten („die vereinbarten Funktionalitäten“) bereitstellt,
        wenn sie auf einem kompatiblen Computer betrieben wird. Geringfügige Abweichungen
        von den vereinbarten Funktionen begründen keine Gewährleistungsansprüche. DIESE
        GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR SOFTWARE, DIE DER KUNDE ALS VORAB- ODER TESTVERSION,
        STARTSOFTWARE ODER PRODUKTMUSTER VERWENDET, ODER FÜR SCHRIFTTYPENSOFTWARE ODER FÜR
        SOFTWARE, DIE AUFGRUND VON ÄNDERUNGEN, DIE DER KUNDE VORGENOMMEN HAT, NICHT FUNKTIONIERT.
        Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen muss der Kunde die Kundendienstabteilung
        von Adobe während eines Zeitraums von 2 Jahren benachrichtigen und einen Kaufbeleg
        für die Software vorlegen. Adobe teilt dem Kunden dann mit, ob die Software einen
        Defekt aufweist oder ob der Fehler auf eine unsachgemäße Installation durch den
        Kunden zurückzuführen ist (in diesem Fall erhält der Kunde von Adobe Unterstützung).
        Wenn die Software einen Defekt aufweist, kann der Kunde bei Adobe eine Rückerstattung
        oder eine reparierte oder Ersatzkopie der Software beantragen. Entsprechenden Anträgen
        ist ein Kaufbeleg beizulegen. Wenn der Gewährleistungsanspruch des Kunden berechtigt
        ist, erhält er von Adobe eine reparierte oder Ersatzkopie der Software, sofern dies
        Adobe angemessen erscheint. Anderenfalls erhält der Kunde von Adobe eine Rückerstattung.
        Wenn Sie Fragen zur Gewährleistung haben, setzen Sie sich bitte mit dem Kundendienst
        von Adobe in Verbindung.
    </p>
    <br>
    <p class="c5">
        Die Bestimmungen gemäß Ziffer 8 (Haftungsbeschränkung) gelten auch weiterhin für
        alle Gewährleistungsansprüche, die der Kunde im Zusammenhang mit der Verwendung
        der Software stellt. Ungeachtet dessen haftet Adobe für unmittelbare Schäden, die
        im Falle einer Verletzung dieses Vertrags durch Adobe angemessenerweise vorhersehbar
        sind. Es empfiehlt sich, alle zur Vermeidung oder Minderung von Schäden angemessenen
        Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere das Erstellen von Sicherungskopien der Software
        und der Computerdaten des Kunden.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        In diesem Vertrag und insbesondere in Ziffer 16.1.2 werden die Rechte (einschließlich
        der gesetzlichen Rechte) beschrieben, die dem Kunden im Falle von Schwierigkeiten
        bei der Verwendung der Software zustehen. Wenn die dem Kunden gesetzlich zustehenden
        Rechte über die hierin beschriebenen Rechte hinausgehen, gelten die dem Kunden gesetzlich
        zustehenden Rechte.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.1.3 Keine in diesem Vertrag enthaltene Bestimmung (einschließlich Ziffer 4.4)
        schränkt ein nicht verzichtbares Recht auf Dekompilierung der Software ein, das
        dem Kunden nach geltendem Recht unter Umständen zusteht. Wenn der Kunde beispielsweise
        in der Europäischen Union (EU) ansässig sind, kann er unter bestimmten Bedingungen
        laut geltendem Recht berechtigt sein, die Software zu dekompilieren, wenn dies erforderlich
        ist, um Interoperabilität zwischen der Software und einem anderen Softwareprogramm
        herzustellen, und er zuerst bei Adobe die dazu notwendigen Informationen angefordert
        und Adobe dem Kunden entsprechende Informationen nicht bereitgestellt hat. Eine
        derartige Dekompilierung darf nur vom Kunden oder von jemandem durchgeführt werden,
        der berechtigt ist, eine Kopie der Software im Namen des Kunden zu verwenden. Adobe
        ist berechtigt, vor der Bereitstellung derartiger Informationen angemessene Bedingungen
        festzulegen. Alle von Adobe gemäß diesem Vertrag bereitgestellten oder vom Kunden
        erhaltenen Informationen dürfen vom Kunden nur zu den hierin aufgeführten Zwecken
        verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Informationen an Dritte
        weiterzugegeben bzw. dazu zu nutzen, um eine Software zu entwickeln, die dieser
        Software im Wesentlichen ähnlich ist, oder zu einem anderen Zweck zu verwenden,
        durch den das Urheberrecht von Adobe oder ihren Lizenzgebern verletzt wird.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.1.4 Wenn der Kunde die Software in Australien erwirbt, gilt die folgende Bedingung
        unbeschadet etwaiger anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag:
    </p>
    <br>
    <p class="c5">
        HINWEIS FÜR VERBRAUCHER IN AUSTRALIEN:
    </p>
    <br>
    <p class="c5">
        Für unsere Produkte gelten Gewährleistungen, die gemäß dem australischen Verbraucherschutzgesetz
        nicht ausgeschlossen werden können. Sie haben Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung
        im Falle eines erheblichen Mangels und auf eine Entschädigung für jeden anderen
        angemessenerweise vorhersehbaren Verlust oder Schaden. Sie haben des Weiteren Anspruch
        auf eine Reparatur oder einen Ersatz, wenn die Produkte keine akzeptable Qualität
        aufweisen und der Mangel keinen erheblichen Mangel darstellt. Für unsere Softwareprodukte
        gilt auch eine beschränkte Gewährleistung für die Dauer von 90 Tagen von Adobe Systems
        Software Ireland Limited mit Sitz in 4–6 Riverwalk, Citywest Business Campus, Dublin
        24, Irland, wie in diesem Vertrag festgelegt. Wenn Ihre Produkte die in der Benutzerdokumentation
        beschriebenen allgemeinen Leistungsmerkmale und Funktionen während des Zeitraums
        von 90 Tagen nach der Auslieferung an Sie nicht bereitstellen, rufen Sie bitte den
        Adobe-Kundendienst unter der Nummer 1800 614 863 an, und teilen Sie die Produktnummer,
        die Seriennummer und den Kaufbeleg mit. Sie müssen das Softwareprodukt unter Umständen
        auf eigene Kosten an die Ihnen mitgeteilte Adresse zurückschicken. Die Rechte gemäß
        dieser Gewährleistung gelten zusätzlich zu anderen Rechten und Rechtsmitteln, die
        Ihnen von Gesetzes wegen zustehen können.
    </p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.2 Zusätzliche Bedingungen für die Vorabversion. Wenn es sich bei der Software
        um eine unverkäufliche Vorabversion bzw. um Beta-Software handelt („Vorabversionssoftware“),
        gelten die Bedingungen dieser Ziffer. Die Vorabversionssoftware ist nicht das endgültige
        Produkt von Adobe und kann Fehler und Funktionsstörungen sowie andere Probleme aufweisen,
        die zu einem System- oder Hardwareabsturz bzw. zu Datenverlust führen können. Möglicherweise
        wird die Vorabversionssoftware von Adobe nie kommerziell vertrieben. Wenn der Kunde
        die Vorabversionssoftware gemäß einem gesonderten schriftlichen Vertrag erhalten
        hat, wie z. B. dem Lizenzvertrag für Vorabversionen von Software von Adobe Systems
        Incorporated, unterliegt die Verwendung durch den Kunden ebenfalls einem solchen
        Vertrag. Der Kunde muss alle Kopien der Vorabversionssoftware auf Aufforderung durch
        Adobe hin oder sofern Adobe diese Software öffentlich kommerziell anbietet (je nachdem,
        was zuvor eintritt), unverzüglich vernichten oder zurückgeben. DIE NUTZUNG DER VORABVERSIONSSOFTWARE
        DURCH DEN KUNDEN ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO. SIEHE ZIFFERN 6 UND 8 FÜR GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
        UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, DIE FÜR VORABVERSIONSSOFTWARE GELTEN.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.3 Software für Bildungseinrichtungen. Wenn es sich bei der Software um Software
        für Bildungseinrichtungen handelt (d. h. Software, die allein für die Verwendung
        durch Endbenutzer in Bildungseinrichtungen hergestellt und vertrieben wird), darf
        der Kunde die Software nur verwenden, wenn er im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsordnung
        als Endbenutzer in Bildungseinrichtungen gilt. Besuchen Sie <a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/edu_purchasing_de">
            http://www.adobe.com/go/edu_purchasing_de</a>, um zu prüfen, ob Sie teilnahmeberechtigt
        sind. Auf <a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/store_de">http://www.adobe.com/go/store_de</a>
        können Sie mit der Verknüpfung „Buying Adobe Products Worldwide“ (Kauf von Adobe-Produkten
        auf der ganzen Welt) einen autorisierten Adobe-Fachhändler für Bildungseinrichtungen
        suchen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.4 Online-Dienste.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.4.1 Von Adobe bereitgestellt. Die Software ermöglicht dem Kunden den Zugang zu
        Inhalten und verschiedenen Diensten auf Websites, die von Adobe oder ihren Tochter-
        und Schwesterorganisationen unterhalten werden („Online-Dienste von Adobe“). Zu
        derartigen Online-Diensten von Adobe zählen u. a. Adobe BrowserLab, Adobe CS Review,
        Business Catalyst, Digital Publishing Suite, Acrobat.com, Search for Help und Willkommen-Bildschirme
        für Produkte. In einigen Fällen kann ein Online-Dienst von Adobe als Funktion oder
        Erweiterung in der Software erscheinen, obwohl er auf einer Website unterhalten
        wird. Um auf einen Online-Dienst von Adobe zuzugreifen, muss der Kunde unter Umständen
        die Software aktivieren, eine Adobe-ID erlangen, den zusätzlichen Nutzungsbedingungen
        zustimmen oder eine separate Gebühr bezahlen. Online-Dienste von Adobe sind unter
        Umständen nicht in sämtlichen Sprachen und für Einwohner aller Länder verfügbar,
        und Adobe kann die Verfügbarkeit eines Online-Dienstes von Adobe jederzeit und gleich
        aus welchem Grund ändern oder einstellen. Adobe behält sich auch das Recht vor,
        für den Zugriff auf einen zuvor kostenlos angebotenen Online-Dienst von Adobe bzw.
        für dessen Inanspruchnahme ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Gebühr in Rechnung
        zu stellen. Ziffer 14 enthält wichtige Informationen bezüglich Internetverbindung
        und Kundendatenschutz. Wie in Ziffer 14 dargelegt, unterliegt die Inanspruchnahme
        eines Online-Dienstes von Adobe über die Software den Datenschutzrichtlinien von
        Adobe (<a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/privacy_de">http://www.adobe.com/go/privacy_de</a>),
        den Adobe.com-Nutzungsbedingungen (<a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/terms_de">http://www.adobe.com/go/terms_de</a>)
        und zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die dem Kunden zum entsprechenden Zeitpunkt
        mitgeteilt werden.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.4.2 Von Dritten bereitgestellt. Die Software ermöglicht dem Kunden unter Umständen
        Zugang zu Websites, die von Dritten unterhalten und über die Waren, Informationen,
        Software und Dienste angeboten werden („Online-Dienste von Drittanbietern“). Zu
        derartigen Online-Diensten von Drittanbietern zählt u. a. Kodak EasyShare Gallery.
        Der Zugang des Kunden zu Online-Diensten von Drittanbietern und deren Inanspruchnahme
        unterliegen den Vertragsbedingungen, Haftungsausschlüssen und Hinweisen, die auf
        einer solchen Website angebracht sind oder anderweitig mit solchen Online-Diensten
        von Drittanbietern zusammenhängen. Adobe kontrolliert und billigt keine Online-Dienste
        von Drittanbietern und übernimmt für diese keine Haftung. Sämtliche Geschäfte zwischen
        dem Kunden und einem Dritten in Zusammenhang mit einem Online-Dienst von einem Drittanbieter,
        einschließlich der Datenschutzrichtlinien des Drittanbieters und der Verwendung
        personenbezogener Informationen, Lieferung und Bezahlung von Waren und Dienstleistungen
        und sämtlicher anderer Bestimmungen, Bedingungen, Gewährleistungen und Zusicherungen
        in Zusammenhang mit solchen Geschäften, betreffen allein den Kunden und den Dritten.
        Online-Dienste von Drittanbietern sind unter Umständen nicht in sämtlichen Sprachen
        und für Einwohner aller Länder verfügbar, und Adobe kann die Verfügbarkeit eines
        Online-Diensts von Drittanbietern jederzeit und gleich aus welchem Grund ändern
        oder einstellen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.4.3 SOFERN ADOBE, IHRE TOCHTER- UND SCHWESTERORGANISATIONEN ODER DRITTE NICHT
        AUSDRÜCKLICH IN EINER SEPARATEN VEREINBARUNG ETWAS ANDERES VEREINBAREN, NUTZT DER
        KUNDE DIE ONLINE-DIENSTE VON ADOBE UND DRITTANBIETERN AUF EIGENES RISIKO GEMÄSS
        DEN GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN ZIFFERN 7 UND 8.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.5 Digitale Zertifikate.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.5.1 Verwendung. Digitale Zertifikate werden von Zertifizierungsdiensten Dritter
        einschließlich der Anbieter von Dokumentzertifizierungsdiensten von Adobe (CDS),
        die unter <a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/partners_cds_de">http://www.adobe.com/go/partners_cds_de</a>
        aufgelistet sind, und der AATL-Anbieter (Liste der von Adobe genehmigten Zertifikate),
        die unter <a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/aatl_de">http://www.adobe.com/go/aatl_de</a>
        aufgeführt sind, (kollektiv als „Zertifizierungsdienste“ bezeichnet) erstellt oder
        können selbst ausgestellt werden.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.5.2 Bestimmungen. Der Erwerb und die Verwendung von digitalen Zertifikaten sowie
        das damit verbundene Vertrauen unterliegen der Verantwortung des Kunden und der
        Verantwortung eines Zertifizierungsdienstes. Bevor der Kunde auf ein zertifiziertes
        Dokument, eine digitale Signatur oder Zertifizierungsdienste vertraut, sollte er
        die geltenden Bedingungen durchlesen, zu denen der jeweilige Zertifizierungsdienstanbieter
        die Dienste anbietet, insbesondere z. B. Bezugsverträge, Vereinbarungen mit vertrauenden
        Parteien, Zertifizierungsrichtlinien und Geschäftsgepflogenheiten. Weitere Informationen
        zu CDS-Anbietern von Adobe finden Sie unter <a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/partners_cds_de">
            http://www.adobe.com/go/partners_cds_de</a> und zu AATL-Anbietern von Adobe
        unter <a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/aatl_de">http://www.adobe.com/go/aatl_de</a>.
    </p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.5.3 Bestätigung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass (a) die Software
        aufgrund von Konfiguration oder externen Problemen eine Signatur als gültig anzeigen
        kann, obwohl ein digitales Zertifikat vor dem Zeitpunkt der Verifizierung widerrufen
        oder abgelaufen sein kann, wodurch die digitale Signatur oder das Zertifikat gültig
        zu sein scheint, obwohl dies nicht der Fall ist, (b) die Sicherheit und Integrität
        eines digitalen Zertifikats aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Unterzeichners
        des Dokuments, des entsprechenden Zertifizierungsdienstanbieters oder eines anderen
        Dritten gefährdet sein können und (c) es sich um ein selbst ausgestelltes und nicht
        von einem Zertifizierungsdienstanbieter ausgefertigtes Zertifikat handeln kann.
        DIE ENTSCHEIDUNG, OB DER KUNDE AUF EIN ZERTIFIKAT VERTRAUT, LIEGT AUSSCHLIESSLICH
        IN SEINER VERANTWORTUNG. DIE VERWENDUNG DIGITALER ZERTIFIKATE ERFOLGT AUF EIGENES
        RISIKO, ES SEI DENN, EIN ZERTIFIZIERUNGSDIENSTANBIETER ERTEILT DEM KUNDEN EINE GESONDERTE
        SCHRIFTLICHE GARANTIE.
    </p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.5.4 Drittbegünstigte. Der Kunde stimmt zu, dass der Zertifizierungsdienstanbieter,
        auf den er vertraut, ein Drittbegünstigter dieses Vertrags und somit berechtigt
        ist, die Bestimmungen dieses Vertrags in seinem eigenen Namen in gleicher Weise
        wie Adobe durchzusetzen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.5.5 Haftungsfreistellung. Der Kunde stimmt zu, Adobe und den betreffenden Zertifizierungsdienstanbieter
        (außer im Rahmen seiner ausdrücklich festgelegten Bedingungen) von allen Haftungs-,
        Verlust-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen und -klagen (einschließlich
        aller damit verbundenen angemessenen Auslagen und Kosten sowie der angemessenen
        Kosten der Rechtsverteidigung), die aus oder in Zusammenhang mit der Verwendung
        durch den Kunden oder dem Vertrauen auf einen Dienst des entsprechenden Anbieters
        entstehen, freizustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) Vertrauen
        in ein abgelaufenes oder widerrufenes Zertifikat, (b) inkorrekte Verifizierung eines
        Zertifikats, (c) Verwendung eines Zertifikats, das nicht im Rahmen der geltenden
        Bestimmungen, dieses Vertrages oder des geltenden Rechts zugelassen ist, (d) Nichtausübung
        einer angemessenen Einschätzung der Umstände, unter denen auf Dienste oder Zertifikate
        des Anbieters vertraut wurde, oder (e) Nichterfüllung von Verpflichtungen, die gemäß
        den entsprechenden Bestimmungen im Zusammenhang mit den Diensten erforderlich sind.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.6 Schrifttypensoftware. Sofern die Software Schrifttypensoftware enthält, gilt
        Folgendes:</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.6.1 Der Kunde darf die Schrifttypensoftware zusammen mit der Software auf Computern
        wie unter Ziffer 2 beschrieben verwenden und die Schrifttypensoftware über mit dem
        Computer verbundene Ausgabegeräte ausgeben.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.6.2 Sofern die zulässige Anzahl an Computern fünf (5) oder weniger beträgt, darf
        der Kunde die Schrifttypensoftware auf den Speicher (Festplatte oder RAM) eines
        mit mindestens einem dieser Computer verbundenen Ausgabegerätes herunterladen, damit
        die Schrifttypensoftware auf diesem Ausgabegeräte verbleibt. Des Weiteren darf der
        Kunde die Schrifttypensoftware für jedes Vielfache von fünf innerhalb der zulässigen
        Anzahl von Computern auf ein weiteres Ausgabegeräte herunterladen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.6.3 Der Kunde darf eine Kopie der Schrifttypen, die er für eine bestimmte Datei
        genutzt hat, an eine gewerbliche Druckerei oder ein anderes Serviceunternehmen weitergeben,
        und dieses Serviceunternehmen darf die Schrifttypensoftware zur Verarbeitung seiner
        Dateien verwenden, vorausgesetzt, es verfügt über eine gültige Lizenz zur Verwendung
        dieser Schrifttypensoftware.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.6.4 Der Kunde darf Kopien der Schrifttypensoftware in seine elektronischen Dokumente
        integrieren, um diese zu drucken, anzusehen oder zu bearbeiten. Unter dieser Lizenz
        werden keine weiteren Rechte zum Integrieren gewährt oder vorausgesetzt.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.6.5 Eine Ausnahme stellen die unter <a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/restricted_fonts_de">
            http://www.adobe.com/go/restricted_fonts_de</a> aufgeführten Schrifttypen dar,
        die ausschließlich zum Betrieb der Softwarebenutzerschnittstelle und nicht zur Integration
        in Ausgabedateien in der Software enthalten sind. Derartige aufgelistete Schrifttypen
        sind nicht gemäß Ziffer 16.6 lizenziert. Der Kunde erklärt, dass er derartige aufgelistete
        Schrifttypen in bzw. mit keinen Softwareanwendungen, Programmen oder Dateien mit
        Ausnahme der Software kopieren, verschieben, aktivieren oder verwenden darf und
        dafür sorgen muss, dass kein Schrifttypenverwaltungswerkzeug derartige aufgelistete
        Schrifttypen kopiert, verschiebt, aktiviert oder verwendet.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.7 After Effects Render Engine. Sofern die Software die Vollversion von Adobe
        After Effects enthält, darf der Kunde eine unbeschränkte Anzahl von Wiedergabemodulen
        auf Computern innerhalb seines internen Netzwerks, das mindestens einen Computer
        enthält, auf dem die Vollversion der Adobe After Effects Software installiert ist,
        installieren. Der Begriff „Render Engine“ (Wiedergabemodul) bezeichnet einen installierbaren
        Teil einer Software, der es ermöglicht, After Effects Projekte wiederzugeben, der
        jedoch nicht die gesamte After Effects Benutzerschnittstelle beinhaltet und nicht
        dazu genutzt werden kann, Projekte zu erstellen oder abzuändern.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.8 Acrobat Standard, Acrobat Pro und Adobe Acrobat Suite - Funktionen. Wenn die
        Software Acrobat Standard, Acrobat Pro, Acrobat Suite oder bestimmte Funktionen
        innerhalb der obigen Software umfasst, gilt diese Ziffer 16.8.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.8.1 Zusätzliche Definitionen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.8.1.1 „Verteilen“ bezeichnet die Auslieferung oder anderweitige Bereitstellung
        eines erweiterten Dokuments an einen oder mehrere Empfänger, gleich ob unmittelbar
        oder mittelbar und auf welche Weise, einschließlich über ein Netzwerk oder das Internet.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.8.1.2 „Erweitertes Dokument“ bezeichnet eine PDF-Datei, die mit Hilfe der Software
        so bearbeitet wurde, dass sie das lokale Abspeichern von Dokumenten mit ausgefüllten
        PDF-Formularen ermöglicht.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.8.2 Die Software kann Aktivierungstechnologie enthalten, die es dem Kunden ermöglicht,
        PDF-Dokumente mit bestimmten Eigenschaften durch die Nutzung eines digitalen Berechtigungsnachweises
        innerhalb der Software („Schlüssel“) auszustatten. Der Kunde verpflichtet sich,
        auf diesen Schlüssel nicht zuzugreifen, ihn nicht zu steuern, zu deaktivieren, zu
        entfernen, zu nutzen oder zu vertreiben, gleich für welchen Zweck.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.8.3 Hinsichtlich jedes einzelnen erweiterten Dokuments steht dem Kunden jeweils
        nur eine der beiden folgenden Möglichkeiten offen: (a) das entsprechende erweiterte
        Dokument entweder an eine unbeschränkte Anzahl einzelner Empfänger auszugeben, jedoch
        nicht mehr als fünfhundert (500) einzelne ausgefüllte erweiterte Dokumente oder
        Ausdrucke entsprechender erweiterter Dokumente auszuwerten oder auswerten zu lassen
        oder (b) das entsprechende erweiterte Dokument an höchstens fünfhundert (500) einzelne
        Empfänger auszugeben, wobei die Auswertung der von den Empfängern ausgefüllten und
        an den Kunden zurückgesandten erweiterten Dokumente in ihrer Anzahl unbeschränkt
        ist. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen dieses Vertrages erhöhen sich die
        vorstehend genannten Höchstanzahlen durch den Erwerb zusätzlicher Nutzungslizenzen
        für Acrobat Standard, Acrobat Pro oder Adobe Acrobat Suite nicht (d. h. die vorstehend
        genannten Höchstanzahlen stellen unabhängig davon, wie viele zusätzliche Lizenzen
        der Kunde für die Nutzung von Acrobat Standard, Acrobat Pro oder Adobe Acrobat Suite
        ggf. erworben hat, die maximale Höchstgrenze dar).</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.9 Flash Player Projektoren und Runtime. Die Nutzungsrechte des Kunden für Flash
        Player, Projektoren, eigenständige Abspieler, Plug-in, Runtime oder ActiveX Control,
        die dem Kunden als Bestandteil der Software bzw. mit der Software oder in einer
        Ausgabedatei zur Verfügung gestellt werden, unterliegen den unter <a target="ADB-ESG"
            href="http://www.adobe.com/go/flashplayer_usage_de">http://www.adobe.com/go/flashplayer_usage_de</a>
        festgelegten Bestimmungen. Sofern und soweit dort nicht anders bestimmt ist, ist
        der Kunde nicht zur Nutzung und zum Vertrieb entsprechender Software berechtigt.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.10 Contribute Publishing Dienste. Gemäß der zusammen mit der Software bereitgestellten
        Endbenutzerlizenzvereinbarung für die Contribute Publishing Services Software darf
        der Kunde nur dann eine Verbindung zur Contribute Publishing Services Software herstellen,
        wenn der Kunde für jede Person, die ggf. eine Verbindung zur Contribute Publishing
        Software herstellt, eine entsprechende Lizenz erworben hat, mit der Maßgabe, dass
        Testversionen der Adobe Contribute Software die Contribute Publishing Services Software
        gemäß den Bestimmungen der Endbenutzerlizenzvereinbarung für die Contribute Publishing
        Services Software installieren und eine Verbindung zu ihr herstellen dürfen.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.11 Adobe Presenter. Sofern die Software Adobe Presenter beinhaltet und der Kunde
        das Adobe Acrobat Connect Add-in in Verbindung mit der Nutzung der Software installiert
        oder verwendet, stimmt der Kunde zu, dass er ein derartiges Add-in ausschließlich
        auf einem Desktopcomputer und nicht auf Produkten, die keine PCs sind, einschließlich
        unter anderem einer Internetanwendung, eines Digitalempfängers, eines tragbaren
        Geräts, eines Telefons oder eines Web-Pad-Geräts installiert oder verwendet. Des
        Weiteren dürfen Teile der Software, die in mit Hilfe der Software erstellte Präsentationen,
        Daten oder Inhalte eingebettet sind („Adobe Presenter Run-Time“), nur zusammen mit
        den entsprechenden Präsentationen, Daten oder Inhalten verwendet werden. Der Kunde
        verwendet Adobe Presenter Run-Time ausschließlich eingebettet in entsprechende Präsentationen,
        Daten oder Inhalte und sorgt dafür, dass sämtliche Lizenznehmer entsprechender Präsentationen,
        Daten oder Inhalte dies ebenfalls tun. Außerdem darf der Kunde Adobe Presenter Run-Time
        nicht anderweitig verwenden, und er muss dafür Sorge tragen, dass Lizenznehmer entsprechender
        Präsentationen, Daten oder Inhalte Adobe Presenter Run-Time nicht ändern, zurückentwickeln
        oder disassemblieren.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.12 Flash Builder mit LiveCycle Data Services (LCDS) Datenverwaltungsbibliothek.
        Adobe Flash Builder kann die Bibliothek fds.swc enthalten. Der Kunde darf fds.swc
        nur zur Bereitstellung kundenseitiger Datenverwaltungsfunktionen und als Ausgabedatei
        in Software, die er unter folgenden Bedingungen entwickelt, verwenden: Der Kunde
        ist nicht berechtigt, (a) fds.swc zu verwenden, um Assoziationen oder Offline-Funktionen
        zu aktivieren oder (b) fds.swc in eine Software zu integrieren, die Adobe LiveCycle
        Data Services oder BlazeDS ähnelt. Für eine der oben beschriebenen Verwendungen
        muss der Kunde bei Adobe eine separate Lizenz anfordern.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.13 Digital Publishing Suite. Die folgenden Bedingungen gelten, wenn Software
        bestimmte Komponenten oder Funktionen enthält, die für die Verwendung mit oder den
        Zugriff auf Digital Publishing Suite konzipiert sind, und zwar vorbehaltlich der
        zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Digital Publishing Suite. „DPS-Desktopwerkzeuge“
        bedeutet Folio Overlays Panel, Folio Builder Panel, Content Viewer für Desktop und
        Digital Publishing Plug-in für InDesign. Wenn die Software ein DPS-Desktopwerkzeug
        (oder eine Komponente) umfasst, ist der Kunde vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen
        in Ziffer 16 oder in den zusätzlichen Nutzungsbedingungen berechtigt, die DPS-Desktopwerkzeuge
        ausschließlich zu folgenden Zwecken zu installieren und zu verwenden: (a) Erstellung
        oder Herstellung des Inhalts zur Anzeige mit Content Viewer („Ausgabe“), (b) Evaluierung
        und Testen der Ausgabe und (c), sofern verfügbar, Zugriff auf die und Verwendung
        der Adobe Digital Publishing Suite Dienste gemäß den zusätzlichen Nutzungsbedingungen.
        Der Kunde ist, außer wenn hierin anderweitig festgelegt, nicht berechtigt, die DPS-Desktopwerkzeuge
        anzuzeigen, zu vertreiben, zu ändern oder öffentlich auszuführen.
    </p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.14 AVC VERTRIEB. Der folgende Hinweis gilt für Software, die eine AVC-Import-
        und Exportfunktionalität enthält: DIESES PRODUKT IST GEMÄSS DER AVC-PATENTPORTFOLIO-LIZENZ
        FÜR DIE PERSÖNLICHE, NICHT GEWERBLICHE NUTZUNG DURCH VERBRAUCHER FÜR DIE FOLGENDEN
        ZWECKE LIZENZIERT: (a) ZUR KODIERUNG VON VIDEO GEMÄSS DEM AVC-STANDARD (“AVC-VIDEO”)
        UND/ODER (b) ZUR DEKODIERUNG VON AVC-VIDEO, DAS EIN VERBRAUCHER FÜR PERSÖNLICHE,
        NICHT GEWERBLICHE TÄTIGKEITEN KODIERT UND/ODER VON EINEM AUTORISIERTEN AVC-VIDEO-ANBIETER
        BEZOGEN HAT. FÜR ANDERE ZWECKE WIRD KEINE LIZENZ ERTEILT. WEITERE INFORMATIONEN
        ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C. UNTER <a target="ADB-ESG" href="http://www.adobe.com/go/mpegla_de">
            http://www.adobe.com/go/mpegla_de</a>.
    </p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.15 VERTRIEB VON MPEG-2. Der folgende Hinweis gilt für Software, die eine MPEG-2
        Import- und Exportfunktionalität enthält: JEDE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUSSER
        DER PERSÖNLICHEN NUTZUNG DURCH DEN VERBRAUCHER, SOFERN DIESE DEM MPEG-2-STANDARD
        FÜR DIE KODIERUNG VON VIDEODATEN FÜR GEPACKTE MEDIEN ENTSPRICHT, IST OHNE LIZENZ
        IM RAHMEN GÜLTIGER PATENTE IM MPEG-2-PATENTPORTFOLIO AUSDRÜCKLICH VERBOTEN. EINE
        ENTSPRECHENDE LIZENZ IST BEI PEG LA, L.L.C., 250 STEELE STREET, SUITE 300, DENVER,
        COLORADO 80206, USA, ERHÄLTLICH.</p>
    <br>
    <p class="c5">
        16.16 Apple. Wenn die Software von der Anwendungsvertriebsplattform Apple iTunes
        heruntergeladen wird („Anwendungsprogramm“), erklärt sich der Kunde mit den folgenden
        zusätzlichen Bedingungen einverstanden: (a) Apple übernimmt keinerlei Haftung für
        das Anwendungsprogramm und seinen Inhalt, (b) die Nutzung des Anwendungsprogramms
        durch den Kunden beschränkt sich auf eine nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung
        des Anwendungsprogramms auf einem iPhone™, iPad™ oder iPod Touch™, das der Kunde
        besitzt oder kontrolliert, gemäß den für die Anwendungsvertriebsplattform geltenden
        Nutzungsbedingungen, (c) Apple ist in keiner Weise verpflichtet, Wartungs- oder
        Unterstützungsdienste für das Anwendungsprogramm zu erbringen, (d) soweit dies nach
        anwendbarem Recht zulässig ist, hat Apple keine Gewährleistungspflicht im Zusammenhang
        mit dem Anwendungsprogramm, und Adobe trägt die Verantwortung für etwaige Forderungen,
        Verluste, Haftungsansprüche, Schäden, Kosten oder Ausgaben infolge einer Nichterfüllung
        einer in diesem Vertrag festgelegten Gewährleistung, (e) Apple übernimmt keinerlei
        Haftung für Forderungen im Zusammenhang mit dem Anwendungsprogramm oder dem Besitz
        und/oder der Verwendung des Anwendungsprogramms durch den Kunden einschließlich,
        aber nicht beschränkt auf (i) Produkthaftungsansprüche, (ii) Behauptungen, dass
        das Anwendungsprogramm gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt und (iii) Ansprüche,
        die sich aus dem Verbraucherschutzrecht ergeben, (f) Apple haftet nicht für Behauptungen
        Dritter, dass das Anwendungsprogramm gegen Rechte an geistigem Eigentum eines Dritten
        verstößt, und (g) Apple und ihre Tochtergesellschaften sind im Zusammenhang mit
        einem derartigen Anwendungsprogramm Drittbegünstigte dieses Vertrags, und Apple
        ist berechtigt, den Vertrag als Drittbegünstigter gegenüber dem Kunden durchzusetzen.
    </p>
    <br>
    <p class="c6">
        Wenn Sie Fragen zu diesem Vertrag haben oder Informationen von Adobe wünschen, verwenden
        Sie bitte die Anschriften und Kontaktinformationen, die dem Produkt beiliegen.</p>
    <br>
    <p class="c3">
        Der Name dieser Software, Adobe, Acrobat, Adobe Connect, AIR, After Effects, Authorware,
        Business Catalyst, Contribute, Creative Suite, Digital Publishing Suite, Flash,
        Flash Builder, LiveCycle, Pixel Bender, Presenter, Shockwave und alle zugehörigen
        Titel und Logos sind eingetragene Marken bzw. Marken von Adobe Systems Incorporated
        in den Vereinigten Staaten von Amerika und/oder anderen Ländern. Alle anderen Marken
        sind Eigentum ihrer jeweiligen Eigentümer.</p>
    <br>
    <p class="c7">
        Gen_WWCombined-de_DE-20111031_1230
    </p>
    <br>
</body>
</html>
